Im Rahmen der Kaufverhandlung zwischen Eigentümer und Nutzer einer großflächigen Gewerbeeinheit in dem denkmalgeschützten Gebäudeensemble von 1915 wird eine Wertermittlung nach Ertragswert- und Vergleichswertverfahren durchgeführt.
Neben der Makro- und Mikrolage, dem Ausstattungsstandard und dem baulichen Erhaltungszustand / Sanierungsrückstau etc. gilt es hier für den Käufer vor allen Dingen weitere Verpflichtungen aus der gemeinschaftlichen Sanierungsverpflichtung und der Teilungserklärung der WEG bei der wirtschaftlichen Betrachtung zu berücksichtigen.
Insofern wird die Wertermittlung um die Kostenermittlung des Gesamtsanierungsbedarfes, die Prüfung und Interpretation von Holzschutzgutachten und restauratorischer Untersuchung sowie die synoptische Zusammenfassung der Vertragspflichten der Teilungserklärung ergänzt. |